Will ich mich naturheilkundlich behandeln lassen? Ja, gerne! Aber kann ich mir das leisten?
Will ich mich naturheilkundlich behandeln lassen? Ja, gerne! Aber kann ich mir das leisten?
Mit ein paar Zahlen und Verhältnissen sei begonnen. Die naturheilkundlichen Behandlungsmethoden finden zunehmend Anklang. Eine Umfrage der Universität Köln aus dem Jahre 2007 ergab, dass etwa 80 % der Bundesbürger pflanzliche Medikamente chemisch erzeugten gegenüber vorziehen. Jede/r zweite Deutsche sieht als wesentliche Vorzüge der naturheilkundlichen Behandlung die geringere Zahl schädlicher Nebenwirkungen und den ganzheitlichen Zugang an. Heilpraktiker/innen haben wachsenden Zulauf. Inzwischen führen auch viele Allgemeinmediziner die Zusatzbezeichnung „Naturheilverfahren“ auf ihrem Praxisschild. Jährlich werden in Deutschland pflanzliche Medikamente im Wert von rund zwei Milliarden Euro verschrieben.
Trotz dieser breiten Akzeptanz naturheilkundlicher Behandlungen werden in Deutschland (im Gegensatz etwa zu den USA) nur wenige wissenschaftliche Studien zu diesen Verfahren durchgeführt. Dies hat sicherlich auch wirtschaftliche Gründe. Medizinische Forschung ist oft drittmittelfinanziert. Und pflanzliche Wirkstoffe lassen sich nicht patentieren.
Wirtschaftliche Überlegungen ziehen auch noch andere Folgen nach sich. Ein Hausarzt etwa erhält pro Quartal für eine/n Patienten/in eine Kostenpauschale von ungefähr 40 bis 50 Euro (erforderlich wären etwa 100 Euro). Den Zeitaufwand, den eine ganzheitliche Behandlung erfordert, kann er sich nicht leisten.
Der ganzheitliche Blick, der eine gründliche und gesprächsintensive Anamnese und Diagnose voraussetzt, bleibt auf der Strecke. Das gefällt weder den Ärzten/innen noch den Patienten/innen.
Deshalb zieht es viele Patienten/innen zu Heilpraktikern/innen. Bei ihnen werden sie in der Regel zeitaufwendig gründlich untersucht und behandelt, so wie sie es als Personen, die ernst genommen werden wollen, erwarten.
Auch Heilpraktiker/innen müssen natürlich ein auskömmliches Einkommen haben. Wie sich das in Teilen errechnet, dazu will ich im Folgenden ein paar einblickende Hinweise geben. Was kostet den/die Patienten/in eine heilpraktische Behandlung?
Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker
Vorab ein Wort zu dem sog. Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Dieses Verzeichnis ist keine Verordnung (im Gegensatz zur Gebührenverordnung für Ärzte, GOÄ). Es regelt die Leistungsberechnungen der Kassen und Versicherungen. Leider ist dieses Gebührenverzeichnis schon ziemlich alt (es wurde 1985 erstellt). Wer sich einmal überlegt, was ein Kinobesuch oder ein Liter Milch vor zwanzig Jahren kosteten, der wird verstehen, dass Heilpraktiker/innen darauf dringen, die GebüH zu überarbeiten, um einen fairen Lohn für ihre anspruchsvolle und verantwortungsreiche Tätigkeit zu erhalten. Die meisten Heilpraktiker/innen verlangen daher heutzutage eine höhere Vergütung als die GebüH es vorsieht. Nur wenn der/die Patient/in die Differenz aus eigener Tasche beisteuert, kann heute der Standard einer heilpraktischen Behandlung aufrechterhalten werden. Nun aber komme ich zu den unterschiedlichen Erstattungsmöglichkeiten.
Private Kassen und Versicherungen
Die privaten Kassen richten sich nach dem GebüH. In dessen Rahmen erstatten sie die Behandlungskosten voll, manchmal auch nur teilweise. Der Erstattungsumfang ist von der angewandten Therapieform abhängig, die wiederum zur Art der Diagnose in Beziehung gesetzt wird. Letzteres gilt vor allem für Behandlungen, die in dem (teilweise veralteten) Leistungskatalog nicht enthalten sind. Die Kassen und Versicherungen prüfen jeweils genau, ob die Behandlung dem Diagnosebefund gemäß ist. Um nicht ein unkalkulierbares Kostenwagnis einzugehen, kann der/die Patient/in (oder der/die Therapeut/in) bei der betreffenden Kasse oder Versicherung nachfragen, wie es um die Kostenerstattung steht.
Beihilfe für Beamte
Der Staat ist zur Fürsorge gegenüber seinen Beamten (und ihren Familienangehörigen) verpflichtet. Ein Teil der Fürsorge ist die sog. Beihilfe im Krankheitsfall. Je nach dem prozentualen Ausmaß der Beihilfeleistung übernimmt die Beihilfe den entsprechenden Anteil fast aller Behandlungskosten, die in dem GebüH ausgewiesen sind (vergleichbar der Kostenübernahme bei Ärzten nach der GOÄ).
Postbeamtenkrankenkasse
Viele Mitarbeiter der Telekom und der Postbank (sowie deren Familienangehörige) sind bei der Postbeamtenkrankenkasse versichert. Auch diese Kasse orientiert sich bei der Kostenerstattung an dem GebüH.
Gesetzliche Krankenkassen
Die gesetzlichen Krankenkassen sind rechtlich gebunden (Sozialgesetzbuch). Sie dürfen keine Kosten einer heilpraktischen Behandlung erstatten. Sie dürfen nur kassenärztliche Leistungen erstatten. Auch Ärzte ohne Kassenzulassung erhalten keine Vergütung.
Zusatzversicherungen für Heilpraktiker
ie hohe Attraktivität naturheilkundlicher Behandlungen einerseits und die mehr oder weniger restriktiven Erstattungspraktiken der Kassen und Versicherungen haben dazu geführt, dass sog. Zusatzversicherungen „boomen“. Die Liste der Zusatzversicherungen fängt bei „A“ für Augen/Brille an und hört bei „Z“ für Zahnersatz auf. Dazwischen liegt bekanntlich „H“ für Heilpraktiker. Die Angebote an Zusatzversicherungen für naturheilkundliche Behandlungen wachsen zusehends, und sie werden immer passgerechter. Sie können im Bedarfsfall recht kostensparend sein. Je nach Leistungsumfang gibt es Versicherungspakete, die monatlich zwischen 6 und 25 Euro variieren. Oft wird angeboten, 80 bis 100 % der Heilpraktikerleistungen (gemäß GebüH) zu übernehmen, und dies dann (je nach Vereinbarung) bis zu einem Schwellenwert von 600 bis 2000 Euro im Jahr.
Wer zukünftig auch das naturheilkundliche Behandlungsangebot beanspruchen will, für den ist eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker (vielleicht kombiniert mit einer Zahnersatzversicherung) eine bedenkenswerte Angelegenheit. Fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach oder bei einem/r Heilpraktiker/in, oder konsultieren Sie entsprechende Internetinformationen! Gründliche Vergleiche lohnen sich in jedem Fall.
Oberstes Ziel jeder Heilbehandlung ist das Wohl des/der Patienten/in. Heilcompraktiker/innen und Ärzte/innen sollten sich bei diesem Bemühen nicht in einen konkurrierenden Gegensatz bringen lassen, sondern zusammenwirken. Die Schulmedizin ist kein Gegensatz zur Naturheilkunde. Die Bezeichnung „alternativ“ für naturheilkundliche Verfahren halte ich für recht missverständlich, besser passt die Bezeichnung „komplementär“ (ergänzend). Laut einer Umfrage (Allensbach 2005) will sich mehr als die Hälfte aller Bundesbürger vereint und aufeinander abgestimmt naturheilkundlich und schulmedizinisch behandeln lassen.
Zum Abschluss: Sorgen über unabsehbare Kosten sind jedem Behandlungserfolg abträglich. Bei umfänglicheren Behandlungen sollte sich deshalb jeder/e Patient/in diese Sorge nehmen, indem er/sie von dem/r konsultierten Heilpraktiker/in einen Kostenplan verlangt. Zusätzlich kann er/sie die Höhe der Kostenübernahme durch die jeweilige Kasse oder Versicherung vorab klären.
Jan Laucken, Heilpraktiker
Käsenbachstraße 18, 72076 Tübingen
Telefon: 07071-9204311
www.naturheilpraxis-laucken.de
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