Will ich mich naturheilkundlich behandeln lassen? Ja, gerne! Aber kann ich mir das leisten?

Will ich mich naturheilkundlich behandeln lassen? Ja, gerne! Aber kann ich mir das leisten?

Mit ein paar Zahlen und Verhältnissen sei begonnen. Die naturheilkundlichen Behandlungsmethoden finden zunehmend Anklang. Eine Umfrage der Universität Köln aus dem Jahre 2007 ergab, dass etwa 80 % der Bundesbürger pflanzliche Medikamente chemisch erzeugten gegenüber vorziehen. Jede/r zweite Deutsche sieht als wesentliche Vorzüge der naturheilkundlichen Behandlung die geringere Zahl schädlicher Nebenwirkungen und den ganzheitlichen Zugang an. Heilpraktiker/innen haben wachsenden Zulauf. Inzwischen führen auch viele Allgemeinmediziner die Zusatzbezeichnung „Naturheilverfahren“ auf ihrem Praxisschild. Jährlich werden in Deutschland pflanzliche Medikamente im Wert von rund zwei Milliarden Euro verschrieben.
Trotz dieser breiten Akzeptanz naturheilkundlicher Behandlungen werden in Deutschland (im Gegensatz etwa zu den USA) nur wenige wissenschaftliche Studien zu diesen Verfahren durchgeführt. Dies hat sicherlich auch wirtschaftliche Gründe. Medizinische Forschung ist oft drittmittelfinanziert. Und pflanzliche Wirkstoffe lassen sich nicht patentieren.
Wirtschaftliche Überlegungen ziehen auch noch andere Folgen nach sich. Ein Hausarzt etwa erhält pro Quartal für eine/n Patienten/in eine Kostenpauschale von ungefähr 40 bis 50 Euro (erforderlich wären etwa 100 Euro). Den Zeitaufwand, den eine ganzheitliche Behandlung erfordert, kann er sich nicht leisten.
Der ganzheitliche Blick, der eine gründliche und gesprächsintensive Anamnese und Diagnose voraussetzt, bleibt auf der Strecke. Das gefällt weder den Ärzten/innen noch den Patienten/innen.
Deshalb zieht es viele Patienten/innen zu Heilpraktikern/innen. Bei ihnen werden sie in der Regel zeitaufwendig gründlich untersucht und behandelt, so wie sie es als Personen, die ernst genommen werden wollen, erwarten.
Auch Heilpraktiker/innen müssen natürlich ein auskömmliches Einkommen haben. Wie sich das in Teilen errechnet, dazu will ich im Folgenden ein paar einblickende Hinweise geben. Was kostet den/die Patienten/in eine heilpraktische Behandlung?

Naturheilpraxis Laucken

Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker

Vorab ein Wort zu dem sog. Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Dieses Verzeichnis ist keine Verordnung (im Gegensatz zur Gebührenverordnung für Ärzte, GOÄ). Es regelt die Leistungsberechnungen der Kassen und Versicherungen. Leider ist dieses Gebührenverzeichnis schon ziemlich alt (es wurde 1985 erstellt). Wer sich einmal überlegt, was ein Kinobesuch oder ein Liter Milch vor zwanzig Jahren kosteten, der wird verstehen, dass Heilpraktiker/innen darauf dringen, die GebüH zu überarbeiten, um einen fairen Lohn für ihre anspruchsvolle und verantwortungsreiche Tätigkeit zu erhalten. Die meisten Heilpraktiker/innen verlangen daher heutzutage eine höhere Vergütung als die GebüH es vorsieht. Nur wenn der/die Patient/in die Differenz aus eigener Tasche beisteuert, kann heute der Standard einer heilpraktischen Behandlung aufrechterhalten werden. Nun aber komme ich zu den unterschiedlichen Erstattungsmöglichkeiten.

Private Kassen und Versicherungen

Die privaten Kassen richten sich nach dem GebüH. In dessen Rahmen erstatten sie die Behandlungskosten voll, manchmal auch nur teilweise. Der Erstattungsumfang ist von der angewandten Therapieform abhängig, die wiederum zur Art der Diagnose in Beziehung gesetzt wird. Letzteres gilt vor allem für Behandlungen, die in dem (teilweise veralteten) Leistungskatalog nicht enthalten sind. Die Kassen und Versicherungen prüfen jeweils genau, ob die Behandlung dem Diagnosebefund gemäß ist. Um nicht ein unkalkulierbares Kostenwagnis einzugehen, kann der/die Patient/in (oder der/die Therapeut/in) bei der betreffenden Kasse oder Versicherung nachfragen, wie es um die Kostenerstattung steht.

Beihilfe für Beamte

Der Staat ist zur Fürsorge gegenüber seinen Beamten (und ihren Familienangehörigen) verpflichtet. Ein Teil der Fürsorge ist die sog. Beihilfe im Krankheitsfall. Je nach dem prozentualen Ausmaß der Beihilfeleistung übernimmt die Beihilfe den entsprechenden Anteil fast aller Behandlungskosten, die in dem GebüH ausgewiesen sind (vergleichbar der Kostenübernahme bei Ärzten nach der GOÄ).

Postbeamtenkrankenkasse

Viele Mitarbeiter der Telekom und der Postbank (sowie deren Familienangehörige) sind bei der Postbeamtenkrankenkasse versichert. Auch diese Kasse orientiert sich bei der Kostenerstattung an dem GebüH.

Gesetzliche Krankenkassen

Die gesetzlichen Krankenkassen sind rechtlich gebunden (Sozialgesetzbuch). Sie dürfen keine Kosten einer heilpraktischen Behandlung erstatten. Sie dürfen nur kassenärztliche Leistungen erstatten. Auch Ärzte ohne Kassenzulassung erhalten keine Vergütung.

Zusatzversicherungen für Heilpraktiker

ie hohe Attraktivität naturheilkundlicher Behandlungen einerseits und die mehr oder weniger restriktiven Erstattungspraktiken der Kassen und Versicherungen haben dazu geführt, dass sog. Zusatzversicherungen „boomen“. Die Liste der Zusatzversicherungen fängt bei „A“ für Augen/Brille an und hört bei „Z“ für Zahnersatz auf. Dazwischen liegt bekanntlich „H“ für Heilpraktiker. Die Angebote an Zusatzversicherungen für naturheilkundliche Behandlungen wachsen zusehends, und sie werden immer passgerechter. Sie können im Bedarfsfall recht kostensparend sein. Je nach Leistungsumfang gibt es Versicherungspakete, die monatlich zwischen 6 und 25 Euro variieren. Oft wird angeboten, 80 bis 100 % der Heilpraktikerleistungen (gemäß GebüH) zu übernehmen, und dies dann (je nach Vereinbarung) bis zu einem Schwellenwert von 600 bis 2000 Euro im Jahr.

Wer zukünftig auch das naturheilkundliche Behandlungsangebot beanspruchen will, für den ist eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker (vielleicht kombiniert mit einer Zahnersatzversicherung) eine bedenkenswerte Angelegenheit. Fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach oder bei einem/r Heilpraktiker/in, oder konsultieren Sie entsprechende Internetinformationen! Gründliche Vergleiche lohnen sich in jedem Fall.

Oberstes Ziel jeder Heilbehandlung ist das Wohl des/der Patienten/in. Heilcompraktiker/innen und Ärzte/innen sollten sich bei diesem Bemühen nicht in einen konkurrierenden Gegensatz bringen lassen, sondern zusammenwirken. Die Schulmedizin ist kein Gegensatz zur Naturheilkunde. Die Bezeichnung „alternativ“ für naturheilkundliche Verfahren halte ich für recht missverständlich, besser passt die Bezeichnung „komplementär“ (ergänzend). Laut einer Umfrage (Allensbach 2005) will sich mehr als die Hälfte aller Bundesbürger vereint und aufeinander abgestimmt naturheilkundlich und schulmedizinisch behandeln lassen.

Zum Abschluss: Sorgen über unabsehbare Kosten sind jedem Behandlungserfolg abträglich. Bei umfänglicheren Behandlungen sollte sich deshalb jeder/e Patient/in diese Sorge nehmen, indem er/sie von dem/r konsultierten Heilpraktiker/in einen Kostenplan verlangt. Zusätzlich kann er/sie die Höhe der Kostenübernahme durch die jeweilige Kasse oder Versicherung vorab klären.

Jan Laucken, Heilpraktiker
Käsenbachstraße 18, 72076 Tübingen
Telefon: 07071-9204311
www.naturheilpraxis-laucken.de

Naturheilpraxis Laucken

Sprechzeiten

Montag bis Freitag:
08:00 – 12:00 Uhr
15:00 – 18:00 Uhr

Donnerstag:
14:00 – 20:30 Uhr Hausbesuche

Für Berufstätige: Wir sind auch bereit, mit Ihnen individuelle Termine zu vereinbaren, die es Ihnen ermöglichen, vor oder nach Ihrer Arbeit unsere Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Mein Einzugsgebiet für Hausbesuche umfasst auch:
Tübingen | Reutlingen | Mössingen | Balingen | Hechingen | Rottenburg | Böblingen | Sindelfingen | Herrenberg | Stuttgart

Hygienerichtlinien der Naturheilpraxis Laucken

Liebe Patientin, lieber Patient,

seit der SARS-CoV-2 Pandemie machen sich unsere Patienten vermehrt Gedanken um die Sicherheitskonzepte in Arzt- oder Naturheilpraxen. Viele Patienten fragen sich berechtigterweise:



- „Kann ich mich in der Praxis mit Infekten bei anderen Patienten anstecken?“



- „Werde ich mit vielen anderen potentiell  „infektiösen“ Patienten in einem Wartezimmer sitzen müssen?“



- „Was wird zu meiner Patientensicherheit unternommen?“



Ich möchte Ihnen heute kurz erklären, zu welchen Hygienemaßnahmen wir in der Naturheilpraxis Laucken schon immer verpflichtet sind und welchen  „Mehr“-Aufwand wir in der Praxis zusätzlich betreiben, damit Sie mit möglichst größter Sicherheit behandelt werden können.



Die Naturheilpraxis Laucken erfüllt die aktuellen Richtlinien des Robert Koch Instituts zur Bekämpfung und Eindämmung der SARS-CoV-2-Pandemie.



https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/erweiterte_Hygiene.html



Zusätzlich sind wir verpflichtet die aktuellen Vorgaben des Landes Baden-Württemberg zur Eindämmung der SARS-CoV-2-Pandemie zu erfüllen.



https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus



Diese Vorgaben werden im Hygieneplan der Naturheilpraxis Laucken schriftlich dokumentiert. 

Die gesetzlichen Vorgaben umfassen zum Beispiel:



1. Patienten und Behandler tragen zur Sicherheit einen Mundschutz in der Praxis, sollte der Mindestabstand von 1,5m nicht eingehalten werden.
(Aktuelle Änderungen vorbehalten)



2. Abstand wird zueinander gehalten. Mindestens 1,5m. Zusätzlich gezieltes Stoßlüften aller Behandlungsräume.



3. Sämtliche Flächen müssen nach Patientenkontakt desinfiziert werden (Hygieneplan der Naturheilpraxis Laucken).



4. Keine Behandlung von Patienten, die in den letzten 14 Tagen aus einem Risikogebieten angereist sind.



5. Keine Behandlung von Patienten mit akuten Infekten (z.B. trockenem Husten, Fieber, Halsschmerzen).



6. Keine Behandlung von Patienten, die in den letzten 14 Tagen zu einer nachgewiesenen SARS-CoV-2 positiven Person Kontakt hatten.



7. Das Bereitstellen von Händedesinfektionsmittel für die Patienten in allen Behandlungsräumen/WC.

Da uns das Wohl und die Gesundheit unserer Patienten am Herzen liegt, haben wir uns dazu entschlossen, zusätzlich zu den gesetzlichen Vorschriften, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um noch gezielter in die Sicherheit unserer Patienten zu investieren. 



Was bieten wir Ihnen an zusätzlicher Sicherheit in unserer Praxis, zusätzlich zu den gesetzlichen Maßnahmen/Vorgaben?

1. In der Praxis tragen wir zum Eigenschutz und zum Schutz unserer Patienten durchgehend FFP2 und FFP3 – Atemschutzmasken. Selbst wenn der Abstand von 1,5m eingehalten wird.



2. Termine werden ab September nur noch nach vorheriger telefonischer Vereinbarung vergeben, Patienten mit akuten Infekten raten wir den Hausarzt telefonisch zu kontaktieren und nicht in die Praxis zu kommen.

3. In der Naturheilpraxis wird immer nur ein Patient/eine Patientin zu gleicher Zeit behandelt. Somit entfallen unnötige Wartezeiten. Die Zeitspanne zwischen den einzelnen Behandlungsterminen wird vergrößert, um einen Kontakt der Patienten untereinander in der Praxis weiter zu minimieren.

4. Kontaktintensive Behandlungen, wie z.B. Massage, Osteopathie, Colon-Hydro-Therapie oder Blutegelbehandlung, können je nach Infektionslage auf unbestimmte Zeit ausgesetzt werden.



5. Wir bieten eine kontaktlose Temperaturmessung aller Patienten vor Behandlungsbeginn, sobald die Infektionszahlen wieder deutlich steigen.

6. In der Praxis findet eine ständige Überwachung des CO2-Gehalts in der Raumluft statt. Hiermit wird die Aerosolbelastung in den Räumlichkeiten kontrolliert. Ein gezieltes Stoßlüften kann somit frühzeitig erfolgen.



7. Als Therapeut, der mit vielen älteren Menschen in Kontakt kommt und der zudem immungeschwächte Patienten behandelt (geschwächt durch verschiedenste Erkrankungen oder Medikamente), habe ich mich zum Schutz der Patienten entschlossen, mich regelmäßig auf SARS-CoV-2 testen zu lassen.



Und bei gutem Wetter dürfen unsere Patienten sogar auf unserer Terrasse Platz nehmen.



Zum Schluss möchten wir uns für das Vertrauen, das Sie unserer Praxis in diesen „besonderen Zeiten“ hinsichtlich der Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen in den letzten Monaten schenken, ganz herzlich bedanken.




Bleiben Sie gesund!



Ihr Jan Laucken, Ihre Eva Laucken